Unsere AGBs
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mietenden und den Betreibenden des Mietstudios kollektiv drei in Wuppertal, Avan Weis und Lisa Jureczko, Völklinger Platz 3, 42285 Wuppertal (im Folgenden als „Vermietende“ bezeichnet).
Jede Vermietung der Studioräume, des Außenbereichs und technischer Geräte sowie die Ausführung von Dienstleistungen, erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mietenden finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Durch die verbindliche Buchung erkennt der Mietende diese AGB ausdrücklich als Vertragsgegenstand an.
Der Vertrag zwischen Mietendem und den Vermietenden wird rechtskräftig, sobald dem Mietendem die Buchungsbestätigung zugestellt wurde, spätestens aber mit dem Betreten der vermieteten Räumlichkeiten.
Das kollektiv drei Mietstudio besteht aus einem Hauptraum (Shootingfläche), Lagerbereich, Bad und weiteren Nebenräumen. Sofern keine explizite Nennung erfolgt, gelten alle Regelungen einheitlich für den gesamten Nutzungsbereich sowie den umliegenden Außenanlagen (Parkplätze, Dachterrasse, Rasenflächen, etc.).
2. Personalien
Der Mietende hat sich gegenüber dem Vermietenden (bzw. dessen Vertreter*in) bei der Erstnutzung bzw. Registrierung auf Verlangen durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Vor Antritt der Studiomiete muss der Mietende eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen und eine Kaution hinterlegen. Diese ist in bar zu zahlen und beträgt 200 Euro, bei einer Kommerziellen Nutzung 300 Euro. Der Mietende willigt in die eventuelle Anfertigung einer Fotokopie der vorgelegten Ausweisdokumente ein.
3.1 Überlassung & Nutzung
Vor der Erstnutzung erhält der Mietende von den Vermietenden (ggf. einem autorisierten Vertreter) eine ausführliche Einweisung bzw. Informationen zu den Räumlichkeiten, technischen Ausstattungen, Nutzungsbedingungen, Schließsicherung und grundlegendem Verhalten im Not- bzw. Gefahrenfall.
Der Mietende und die Begleitpersonen nutzen das Studio und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr und haftet vollständig für alle Schäden die während der Mietdauer für das Studio, die Räumlichkeiten und etwaige Beteiligten anfallen. Der Mietende bestätigt, dass er*sie über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten in einem Studio erforderlich sind.
Der Mietende ist verpflichtet, das Fotostudio nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Dem Mietenden obliegt beim Mietantritt die Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktion der Mietsache. Werden Mängel nicht unmittelbar schriftlich gerügt, gelten die Räumlichkeiten und alle mitvermieteten Gegenstände als vertragsgemäß abgenommen.
Die mitvermieteten Gegenstände und das Studioequipment dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten verwendet werden. Eine externe Vermietung und Nutzung des Equipments ist nach Absprache mit den Vermietenden möglich und muss im vorhinein angekündigt und genehmigt werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an, die individuell kalkuliert werden.
Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Im Falle des Verstoßes gegen das Rauchverbot kann eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 200 Euro zur Zahlung fällig sein.
Beschädigungen jedweder Art sind den Vermietenden unverzüglich, spätestens bei Mietende, mitzuteilen.
Für Privatgegenstände des Mietenden oder dessen Begleitpersonen haften die Vermietenden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
3.2 Personenanzahl & Nutzungsart
Die Nutzung der Studios ist auf maximal sechs Personen einschließlich Begleitpersonen beschränkt. Begleitpersonen können z.B. Fotografen*innen, Visagisten*innen, Models, Assistenten*innen o.ä. sein. Die Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Überschreitung der Teamgröße fallen pro weitere sechs Begleitpersonen 50% des gebuchten Basistarifs an. Eine Überschreitung der maximalen Teamgröße bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Vermietenden.
Workshops, Seminare oder ähnliche Events dürfen von den Studiomietenden nicht ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden und müssen genehmigt werden. Die Kosten für Veranstaltungen dieser Art werden individuell berechnet. Ausschlaggebend für die von uns kalkulierten Kosten sind folgende: die Art und Dauer der Veranstaltung, die Anzahl der Hauptverantwortlichen und Teilnehmenden, die jeweiligen Teilnehmerkosten sowie die Nutzungsart.
Die Mitnahme von Kindern sowie Tieren in das Studio ist nur unter permanenter Aufsicht zulässig. Sie sind von allen Gefahrenquellen sowie den technischen Anlagen fernzuhalten.
3.3 Zweckentfremdete Nutzung & Verstöße
Die zweckentfremdete Nutzung der Räumlichkeiten des kollektiv drei Mietstudios und/oder technischer Einrichtungen ist nicht gestattet. Die Verwendung von Materialien und/oder Hilfsmitteln, bei denen das Risiko einer Beschädigung oder Verunreinigung von Studioflächen oder Geräten oder eine Gefährdung von Menschen (oder Tieren) besteht, ist strengsten verboten. Das schließt elementare Materialien wie Sand, Farbpulver, Wasser, Feuer etc. sowie alle pyrotechnischen Anlagen ausdrücklich ein. Ausnahmegenehmigungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Vermietenden. Der Mietende hat bestehende Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen, Auflagen und Vorschriften (insbesondere auch zur Unfallverhütung) zu beachten und zu befolgen.
Verstöße gegen geltendes Gesetz bzw. gesetzliche und gesetzes ähnliche Auflagen sowie diesen Vertrag führen zu Hausverbot. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt unberührt. Den Vermietenden obliegt das Recht, die hinterlegte Kaution einzubehalten, bis etwaige Reparaturen oder Entschädigungen durchgeführt wurden. Übersteigen die anfallenden Kosten die Höhe der Kaution, muss der Mietende für den zusätzlich anfallenden Betrag aufkommen. Die Vermietenden behalten sich vor, ggf. Strafanzeige zu erstatten.
Nach Beendigung der Vertragsdauer sind die angemieteten Räume durch den Mietenden aufgeräumt und „besenrein” gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Bei starker Verschmutzung wird eine Pauschale von mindestens 30 Euro erhoben. Es steht dem Vermietenden frei, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen und zu berechnen.
Die Vermietenden behalten sich das Hausrecht für alle dem Mietenden zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten vor. Der Zugang zu den Studioräumen darf zu keinem Zeitpunkt durch den Mietenden blockiert oder verwehrt werden.
Der Vermietende haftet nicht bei Unfällen auf dem Gelände.
4. Mietdauer
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mietenden, auch wenn der Mietende diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Bei Verspätung ab 30 Minuten fällt zudem eine Entschädigung für den Vermietenden in Höhe eines Overtime-Preises an. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die in der Preisliste genannten Kosten. Eine Nutzung über die reservierte Zeit hinaus kann – nach Rücksprache und Zusage durch die Studiobetreuenden – erfolgen und wird zum regulären Stundensatz nach Preisliste verrechnet – der Mietende hat hierauf jedoch keinen Rechtsanspruch.
5. Mietpreise
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. gilt die Preisliste, die wir unter www.kollektiv-drei.de bereitstellen. Hierbei unterscheiden wir zwischen Studierenden- und Normaltarif, die sich auf nicht-kommerzielle Shootings beziehen. Der Studierendentarif bezieht sich ausschliesslich auf Shootings für studentische Zwecke. Um diesen zu buchen, muss vorab eine schriftliche Bestätigung des Projektes der Hochschule/Universität bzw. der zuständigen Dozenten*innen eingereicht werden.
6. Zahlungsmöglichkeiten
Die Mietkosten sind vor Mietbeginn in Bar oder per Überweisung zu entrichten.
Nach Absprache kann der Betrag auch per Rechnung oder in Vorkasse bezahlt werden.
Für eine Reservierung ist eine termingebundene Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Der Mietende wird über den Zahlungseingang informiert und erhält eine Buchungsbestätigung. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt die Buchung des Mietstudios als rechtskräftig. Sollte in diesem termingebundenen Zeitrahmen keine Anzahlung eingehen, wird die Reservierung automatisch hinfällig.
Ist die Reservierung so kurzfristig, dass eine Anzahlung nicht mehr möglich ist, bekommt der Mieter eine Buchungsbestätigung mit der Anweisung, den Mietpreis vor Mietbeginn zu 100% in bar zu entrichten.
Sollte die Nutzung des Fotostudios zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich sein, obliegt es dem Vermieter, den Mietenden unverzüglich darüber zu informieren. Dem Mietenden entsteht hieraus kein Erstattungsanspruch für entstandene Kosten bzw. Schäden, sofern dem Vermietenden kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Alle aufgeführten Preise stellen Endpreise dar. Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
7. Stornierungsbedingungen und -Kosten
Bei Stornierung entstehen Ausfallkosten, welche folgend in Rechnung gestellt werden. Eine Stornierung kann ausschließlich per Email erfolgen. Die Kosten beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Anmietung und Nutzungstermin:
bis 7 Tagen vor Nutzungsbeginn: gebührenfreie Stornierung möglich
bis 3 Tagen (72 Stunden) vor Nutzungsbeginn: 50%
innerhalb von 3 Tagen (weniger als 72 Stunden) vor Nutzungsbeginn: 100%
8. Datenschutz
Die kollektiv drei GbR möchte das Vertrauen der Nutzer in das Web fördern und legt aus diesem Grund den Umgang mit personenbezogenen Daten offen. Unter www.kollektiv-drei.de erfahren Sie, welche Informationen gesammelt und wie mit diesen verfahren wird. Sie können im Regelfall alle Internetseiten der kollektiv drei GbR aufrufen, ohne Angaben über Ihre Person zu machen. Werden im Einzelfall Ihr Name, Ihre Anschrift oder sonstige persönliche Daten benötigt, so werden Sie zuvor darauf hingewiesen. Ihre personenbezogenen Nutzungsdaten werden verwendet, um den Service der kollektiv drei GbR für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten und zu verbessern.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wuppertal. Es gilt das deutsche Recht.
10. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt und die ungültige Vereinbarung wird durch eine wirksame Vereinbarung ersetzt, die dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommt.